Die Initiative zur Vermeidung
freiheitseinschränkender
Maßnahmen in der
beruflichen Altenpflege
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Der Werdenfelser Weg

Der Werdenfelser Weg entstand ursprünglich als Initiative in Garmisch-Partenkirchen und wird seither zunehmend von anderen Amtsgerichten aufgegriffen. Ziel ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) auf ein Minimum zu reduzieren.
Dies wird erreicht, indem pflege(-wissenschaftlich) geschulte Verfahrenspfleger in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Diese erstellen eine fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit und möglichen Alternativen zu FEM für den Amtsrichter, stehen für die Pflegeeinrichtungen und Betreuer als Ansprechpartner zu Verfügung und fühlen sich den Rechten und Bedürfnissen der Bewohner verpflichtet. Auf dieser Grundlage sollen alle Beteiligten in den Prozess einbezogen werden und eine gemeinsame Übernahme von Verantwortung aller am Verfahren Beteiligter erreicht werden.

Witten geht den Werdenfelser Weg seit November 2010.

Hier finden Sie weitere Informationen und Materialien zum Werdenfelser Weg in Witten.
Zugänglich sind das Profil des Verfahrenspflegers und die pflegefachlichen und juristischen Schulungsunterlagen für die Verfahrenspfleger. Die Materialien wurden von der Arbeitsgruppe Klinische Pflegeforschung (Cäcilia Krüger, Antonie Haut, Ralph Möhler, Gabriele Meyer) an der Universität Witten/Herdecke und der Richterin am Amtsgericht Witten, Agnes Niehues-Pröbsting, erarbeitet.


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